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Schutz vor Hitze

Here comes the Sun - Mitarbeiter auf dem Bau vor Hitze schützen


Zu heiß zum Arbeiten? Brennt die Sonne mit hochsommerlichen Temperaturen vom Himmel, hat das nicht nur gesundheitliche Konsequenzen. Auch die Leistungsfähigkeit und Motivation sinken. Der Sommer bringt Arbeitnehmer mit Temperaturen um die 30-Grad-Marke ins Schwitzen. Wer nicht gerade Urlaub macht und in den nächsten Badesee hüpfen kann, arbeitet an der Belastungsgrenze. Das gilt vor allem für baunahe Dienstleister und Handwerker, die auf der Baustelle arbeiten – keine andere Berufsgruppe ist den Gefahren durch UV-Strahlung so massiv ausgesetzt wie Dach- und Fassadenbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Betonbauer, Dachdecker oder Maurer, so das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Fakt ist: Beschäftigte im Dach- und Fassadenbau sind durch ihre Arbeit einer zehn Mal höheren UV-Belastung ausgesetzt als beispielsweise Führerinnen und Führer von Baumaschinen. Wie können Arbeitgeber ihr Team unterstützen und wie sieht die rechtliche Lage aus?

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Das Risiko einer Hitzeerschöpfung oder eines Hitzschlags ist groß, hinzu kommen Unfallgefahr und Fehleranfälligkeit, da mit schwindender Leistungsfähigkeit auch die Konzentration sinkt. Allein in den Jahren 2020 bis 2022 hat Hitze laut Angaben des Statistischen Bundesamtes zu durchschnittlich 1.500 Krankenhausbehandlungen geführt.

Ebenfalls alarmierend: Zu den häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft zählt durch Sonneneinstrahlung verursachter Hautkrebs (IFA).

UV-Strahlen können eine Hautkrebserkrankung verursachen, seit dem 1. Januar 2015 sind bestimmt Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt. Um Vorzubeugen, sollten Betriebe ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren und passende Arbeitskleidung sowie Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen.

Die Hitzewelle rollt – was gilt rechtlich auf dem Bau?

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) haben Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Dennoch stehen Arbeitgeber in der Pflicht, Gefährdungen zu vermeiden und geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen – dabei sind sie an Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes gebunden. Grundlage für einzelne Maßnahmen ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung – wozu auch der Schutz der Beschäftigten vor Witterungseinflüssen zählt. Arbeitgeber müssten daher Schutzmaßnahmen, sofern Beschäftigte länger als 15 Minuten der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, anbieten, wobei die Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip gewählt werden sollten.

Das TOP-Prinzip oder was zählt wirklich?

Wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen gilt laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das TOP-Prinzip. Das bedeutet: Wer UV-Schutz technisch, organisatorisch und persönlich angeht, kann seine Beschäftigten schützen.

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▸Technische Maßnahmen:

Alle Maßnahmen, mit denen sich Sonnenbestrahlung vermeiden lässt, sprich alle Formen von Abschattungen wie etwa Wetterschutzzelte oder Sonnensegel. 

▸Organisatorische Maßnahmen:

Tätigkeiten im Freien vermeiden, wenn die Sonne intensiv scheint. Dies gilt insbesondere in den Monaten April bis September in der Zeit von circa 11 bis 16 Uhr der Fall.

▸Persönliche Maßnahmen:

Zusätzlich bieten entsprechende Kleidung, regelmäßiges Trinken sowie UV-Sonnencreme persönlichen Schutz.

Mehr erfahren: Zu den TOP-Schutzmaßnahmen vor Sonnenstrahlung hat die DGUV hier ein ausführliches FAQ zusammengestellt.

Im besten Fall ist es für Arbeitgeber keine Frage des Rechts, sondern eine Selbstverständlichkeit, die eigenen Mitarbeiter bestmöglich vor Gefahren zu schützen. Dafür können sie einiges tun, auch ohne großen Aufwand. Schließlich dürfte der Erhalt der Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter auch wetterunabhängig an Erster Stelle stehen.

Das empfiehlt die Berufsgenossenschaft (BG) Bau:

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#1: Arbeitszeiten anpassen

Außenarbeiten auf die Morgen- und Abendstunden verlegen. Steht ein mehrköpfiges Team zur Verfügung, kann nach dem Rotationsprinzip gearbeitet werden.

#2: Mehr Pausen machen

Pausen sollten generell eingehalten werden. Bei Hitze dürfen sie auch verlängert und um mehrere, etwa zehnminütige Einheiten im Schatten ergänzt werden. Wenn nicht zwingend erforderlich, sollten auch Überstunden ausgeschlossen werden, das lässt sich mit einer Betriebsvereinbarung festhalten.

#3: Schatten spenden

Nicht alle Arbeiten müssen in der prallen Sonne ausgeführt werden. Auf der Baustelle kann beispielsweise Material im Schatten zugeschnitten werden – nach Unterständen suchen oder mit Sonnenschirmen und Co für Schatten sorgen. In geschlossenen Räumen sorgen nach dem morgendlichen Lüften mobile Klimageräte und Ventilatoren für eine angenehmere Arbeitsumgebung. Fahrzeuge und Baumaschinen sollten ebenfalls mit einer Klimaanlage ausgestattet sein.

#4: Getränke bereitstellen

Ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen und auch zum regelmäßigen Trinken anhalten. Dabei am besten auf Wasser und Saftschorlen setzen und gegebenenfalls Trinkpausen etablieren. Noch ein Tipp: Warum nicht mal eine Runde Eis schmeißen? Oder gekühltes Obst anbieten? Das wirkt Wunder – nicht nur gegen Hitze.

#5: Kostenlose Hautschutzpräparate

Die Auswirkungen von UV-Strahlung auf unsere Haut sind enorm. Bauhandwerker tragen ein stark erhöhtes Hautkrebsrisiko – entsprechender Schutz sollte zur Chefsache erklärt werden.  Aufklärung tut Not und hier unterstützen Arbeitgeber, indem sie entsprechendem Sonnenschutz wie Sonnenschutz-Sprays mit Lichtschutzfaktor 30 bis 50 sowie Sonnenbrillen kostenlos zur Verfügung stellen. Tipp: Den Sonnenschutz vor Ort im Betrieb, aber auch in sämtlichen Fahrzeugen platzieren.

Bei Investitionen in professionellen Sonnenschutz sind Zuschüsse durch die BG BAU möglich: Bei Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen, Funktionsshirts mit UV-Schutz und Wetterschutzzelten können Unternehmen von den Arbeitsschutzprämien profitieren. Auch Mitarbeiter selbst können einiges zu ihrem Hitzeschutz beitragen. Die Berufsgenossenschaft (BG) Bau gibt dazu folgende Tipps:

  • Idealerweise stellen Betriebe saisonal angepasste Outfits aus Baumwolle oder Funktionsmaterialien zur Verfügung. Falls nicht, sollten Mitarbeiter auf lange, luftige Arbeitskleidung aus Baumwolle oder Funktionsmaterial setzen. Nackte Oberkörper sind generell tabu! 
  • Eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz ist ideal. Wer Bauhelme tragen muss, kann ein leichtes Tuch unterm Helm nutzen, das Nacken und Ohren vor zu viel Sonne schützt.
  • An Sonnenbrillen denken. Ideal sind Sonnenschutzbrillen mit UV-Schutz nach EN 166 und EN 172 (mit seitlicher Abschirmung).
  • Schon vor dem Weg zur Arbeit alle unbedeckten Körperteile mit Sonnencreme eincremen. Sollte der Arbeitgeber kein Hautschutzmittel breitstellen, eigenes Präparat mitnehmen und regelmäßig nachcremen.
  • Zwei bis drei Liter Flüssigkeit am Tag trinken, kein Alkohol, am besten ist Wasser. Achtung: Keine eisgekühlten Getränke!
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Was tun im Hitze-Notfall?

Trotz Vorsichtsmaßnahmen heißt es bei tropischen Temperaturen und Sonneneinstrahlung achtsam bleiben. Warnsignale für eine Hitzeerkrankung sind plötzliche

  • Kopfschmerzen,
  • Übelkeit,
  • Unruhe oder Aggressivität,
  • Nackensteife,
  • Schüttelfrost,
  • Krämpfe,
  • Verwirrtheit.

Wichtig - Hitzeerkrankungen erkennen und rettende Sofortmaßnahmen ergreifen: Die BG Bau bietet Erste-Hilfe-Karten als PDF Download an.

Quellen

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